Gebührenberechnung
Wenn ein Objekt zum Rufpreis ersteigert wird und gleichzeitig Meistbot ist, dann gilt:
1. "Meistbot" ist der "Nettopreis"
+
2. Provision 20 % und von diesen 20 % kommen noch 20 % Ust. dazu
3. Für den Fall bei "Folgerechtszuschlag", gilt:
- Unter € 2500,- FREI
- Ab € 2500,- bis max. € 12500,- kommen 4 % dazu
Liegt das Meistbot des Objekts über dem Rufpreis, dann gilt:
1. "Meistbot" ist der "Nettopreis"
+
2. Provision 20 % und von diesen 20 % kommen noch 20 % Ust. dazu
+
3. Bilder, Figuren, Silber 20 % Ust. ( lt. Diff. best. § 24 UstG. )
4. Für den Fall bei "Folgerechtszuschlag" gilt:
- Unter € 2500,- FREI
- Ab € 2500,- bis max. € 12500,- kommen 4 % dazu
Sie haben Fragen bzw. benötigen zusätzliche Informationen?
Schreiben Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter:
- Ihr Glacis 37 Team -